Die Bestimmungen des EU Mobilitätspakets 1 erfordern neue Kontrollgeräte, die sogenannte 2. Version des intelligenten Tachographen. Der DTCO 4.1 erfüllt diese gesetzlichen Anforderungen und behält gleichzeitig das bekannte Bedienkonzept bei, so dass sich Fahrer praktisch nicht umgewöhnen müssen.
Für Fahrzeuge, die international unterwegs sind, entfällt mit diesem Gerät beim Grenzübertritt der bisherige Stopp, weil der DTCO 4.1 den Grenzübertritt automatisch registriert.
Der neue Tachograph ist spätestens ab 21. August 2023 in allen neu zugelassenen Fahrzeugen über 3,5 t Pflicht.
Bis Juli 2026 müssen dann sukzessive alle Nutzfahrzeuge über 2,5 t, die internationale Transporte durchführen, mit den Geräten ausgerüstet sein.