Lenkzeit
Tägliche Lenkzeit
- 9 Stunden täglich
- 2 mal pro Woche 10 Stunden
Wöchentliche Lenkzeit
- 56 Stunden
- 90 Stunden in 2 Wochen
Fahrtunterbrechung (Lenkpause)
Dauer
- Nach 4,5 Stunden - Fahrtunterbrechung von 45 Minuten
Teiluingsmöglichkeit
- Erster Teil mind. 15 Minuten
- Zweiter Teil mind, 30 Minuten
Tägliche Ruhezeit
Regelmäßige Ruhezeit
- 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden
Geteilte Ruhezeit
- Teilungsmöglichkeit bei insgesamt 12 Stunden:
Erster Teil mind. 3 Stunden
Zweiter Teil mind. 9 Stunden
Reduzierte Ruhezeit
- 3 mal zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten mind. 9 Stunden, keine Ausgleichpflicht
Wöchentliche Ruhezeit
Regelmäßige Ruhezeit
- Ununterbrochene Ruhezeit von 45 Stunden
Darf nicht im Fahrzeug verbracht werden. Kosten der Unterbringung außerhalb des Fahrzeugs trägt der Arbeitgeber
Reduzierte Ruhezeit
- Mindestens 24 Stunden,
Ausgleichspflicht bis Ende der dritten Woche durch zusätzliche Ruhezeit (nicht im Fahrzeug)
Doppelwoche (=zwei aufeinander folgende Wochen):
- Zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (je 45 Stunden), oder
- Eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (45 Stunden)
und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit (24 Stunden)
Beginn der wöchentlichen Ruhezeit
- am Ende von sechs 24 Stunden -Zeiträumen nach dem Ende der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit
Optional grenzüberschreitender Güterverkehr
Innerhalb von vier aufeinanderfolgenden Wochen
- Zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (je mind. 45 Stunden) und
- Zwei reduzierte wöchentliche Ruhezeiten (je mind. 24 Stunden) außerhalb des Herkunftslandes
- Wenn 2 reduzierte wöchentliche Ruhezeiten aufeinanderfolgen, muss die dafür notwendige Ausgleichsruhezeit gemeinsam und noch vor der nächsten wöchentlichen Ruhezeit genommen werden.
Unternehmen muss Rückkehrmöglichkeit des Fahrers planen
- Rückkehrmöglichkeit des Fahrers innerhalb von je vier aufeinanderfolgenden Wochen zur Betriebsstätte im Herkunftsland oder zum Fahrerwohnsitz zwecks Konsums einer regelmäßigen Ruhezeit oder Ausgleichsruhezeit muss vom Unternehmen geplant werden.
- Bei zwei aufeinanderfolgenden reduzierten Ruhezeiten muss das Unternehmen eine Rückkehrmöglichkeit bereits vor Beginn der Ausgleichsruhezeit planen.
Einsatzzeit
1-Fahrer-Betrieb
- 13 Stunden (bei 11 Stunden Tagesruhezeit)
- 15 Stunden (bei 9 Stunden Tagesruhezeit)
- 15 Stunden (bei geteilter Ruhezeit)
Mehrfahrer-Betrieb
- 21 Stunden innerhalb von 30 Stunden
Tagesarbeitszeit
Normalarbeitszeit
- 8 Stunden, kann bis auf 10 Stunden ausgedehnt werden
Höchstarbeitszeit
- 14,25 Stunden (an einzelnen Tagen)
Wochenarbeitszeit
Normalarbeitszeit
- 40 Stunden
Höchstarbeitszeit
- 60 Stunden
Durchrechnungszeitraum
- 26 Wochen
Durchschnittliche Wochenarbeitszeit
- 48 Stunden (bei Arbeitsbereitschaft 55 Stunden)
Ruhepause
Tagesarbeitszeit 6-9 Stunden
- mind. 30 min
Tagesarbeitszeit über 9 Stunden - Teilungsmöglichkeit
- mind. 45 min
Mehrere Teile von mind. 15 Minuten, 1. Teil spätestens nach 6 Stunden
Mitführverpflichtungen
Schaublätter
- Schaublätter des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Kalendertage (ab 31.12.2024: 56 Kalendertage)
Fahrerkarte
- Fahrerkarte, vorgeschriebene, handschriftliche Aufzeichnungen & Ausdrucke der vorausgehenden 28 Kalendertage (ab 31.12.2024: 56 Kalendertage)