Seit 2.2.2022 müssen alle Fahrer von Fahrzeugen, die mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sind, jeden Grenzübertritt dokumentieren (vgl. Artikel 34 der VO (EU) Nr. 165/2014 neu). Dazu müssen die Fahrer den nächstmöglichen Halteplatz vor oder nach einer Grenze ansteuern und dann das Symbol des Landes eingeben, in das sie gerade eingerei...
Fahrer von Fahrzeugen mit digitalem Kontrollgerät müssen die Fahrerkarte, alle während des laufenden Tages und der 56 (statt bisher 28) vorherigen Tage erstellten handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke aus dem Kontrollgerät (z.B. bei Defekten) sowie im genannten Zeitraum verwendete Schaublätter (soweit vorhanden) mitführen. Lenker und Lenke...
Übergangsphase bis 28. Februar 2025 – Keine Bußgelder bei fehlendem Smart-Tachograph 2. Behörden setzen bis Ende Februar 2025 auf Aufklärung statt Sanktionen, um Unternehmen mehr Zeit für die Nachrüstung mit dem neuen Fahrtenschreiber zu geben....
Der intelligente Fahrtenschreiber Version 2 (Smart Tacho 2) ist die neue Generation des digitalen Fahrtenschreibers zur Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften über Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern, Kabotage und Entsendung von Fahrern. Seit dem 21. August 2023 müssen neu zugelassene Nutzfahrzeuge mit dem Smart Tacho 2 ausgestattet sein. D...
Gem. der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1228 müssen LKW und Busse, welche der VO 561/2006 iVm VO 165/2014 unterliegen und ab dem 21. August 2023 erstmalig zum Verkehr zugelassen werden, mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation ausgerüstet sein (Smart Tacho 2). Derzeit sind bei den Zulieferern allerdings nicht genügend inte...