Mit der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 Anhang IC VO (EU) Nr. 2016/799 ab Juni 2019 wurden Kontrollgeräte/ Fahrtenschreiber der zweiten Generation, sogenannte „intelligente Kontrollgeräte/Fahrtenschreiber“ eingeführt, die auch eine Anbindung an das globale Satellitennavigationssystem („GNSS“), eine Ausrüstung zur Früherkennung per Fernkommunikation und eine Schnittstelle zu intelligenten Verkehrssystemen umfassen.
Von der Kontrollgeräte-/Fahrtenschreiberpflicht sind auch jene Fahrzeuge betroffen, deren hzG unter 3,5 t liegt, jedoch in Kombination mit einem Anhänger oder Auflieger das höchstzulässige Gesamtgewicht von 3,5 t übersteigen.
Ab 1.7.2026 müssen auch Lkw über 2,5 t hzG mit einem Kontrollgerät ausgerüstet sein, wenn sie für grenzüberschreitende Transporte und für die Kabotage eingesetzt werden!
Das EU-Kontrollgerät muss auch im Werkverkehr und vom selbstfahrenden Unternehmer unter Einhaltung sämtlicher Benutzungsvorschriften verwendet werden!
Über den Fachverband können Downloadgeräte, Kartenleser, Thermopapier und Online-Datenmanagementsoftware bezogen werden.